Justizministerin für Einführung „Strafbestand Straßenmord“

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Anna Maria Cancellieri plant Presseberichte zufolge eine Verschärfung der Strafen für tödliche Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol. 

Die Regierung will in den kommenden Wochen „Straßenmord“ („omicidio stradale“) als Straftatbestand einführen, so der „Corriere della Sera“. Damit soll ein schnelleres Gerichtsverfahren und eine schnellere Entschädigung möglich sein; derzeit müssen Angehörige von Opfern oft Jahre warten, bis ein Gerichtsurteil gesprochen wird. 
„Omicidio stradale“ soll mit einem Gesetzentwurf oder sogar innerhalb Ende Jänner mit einem Dekret eingeführt werden. Wer einen tödlichen Unfall verursacht, der als Mord eingestuft wird, muss mit deutlich härteren Strafen rechnen, als für fahrlässige Tötung.

Cancellieri spricht laut einem Bericht des „Corriere“ angesichts sich häufender tödlicher Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen von einem „sozialen Problem“, auf das der Staat entsprechend reagieren muss. Die Regierung wird abschreckende Maßnahmen einführen, um jene zu bestrafen, die sich an das Steuer eines Fahrzeuges setzen, ohne die volle Kontrolle über sich selbst zu haben und damit das Leben anderer aufs Spiel setzen.

So könnte im Gesetz u.a. als Abschreckung verankert werden, dass bei einer Verurteilung für „omicidio stradale“ der Füherschein für immer entzogen wird, man also nie mehr die Möglichkeit hat, die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Zudem könnte bei einem tödlichen Verkehrsunfall unter dem Einfluss von Alkohol oder von Drogen eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren eingeführt werden, so „Corriere“.

Die Höhe der Haftstrafe kann vom Zustand des Fahrers zum Zeitpunkt des tödlichen Verkehrsunfalls abhängen, aber auch von seinem Verhalten nach dem Unfall.

Die Strafe wird also steigen, wenn Fahrerflucht begangen wird. Bei schweren Unfällen kann vom Gesetzgeber zudem eine verpflichtende Festnahme eingeführt werden.