Der Verfassungsrechtler Karl Zeller berichtet Presseberichte zufolge, das die Chancen auf einen zweiten Landesrat zuerst im Autonomie-Konvent besprochen werden sollte, wobei noch nicht klar ist, welchen Weg man gehen wird.
Entweder wählt man eine Ausnahmeregelung wie sie für die Ladiner gilt, oder aber man lehnt sich an den Volkszählung-Proporz an, wobei man dann aber nicht mehr ein Kann-, sondern eine Muss-Bestimmung machen wird. Das könnte problematisch werden.
Wenn den Italienern laut Proporz drei Sitze in der Regierung zustünden, aber sie nur zwei Abgeordneten haben, das ist dann alles nicht so einfach. So eine Verfassungsänderung braucht Zeit, vor Ende 2015 wird man sie nie über die Bühne bringen.
Laut dem Verfassungsrechtler wäre die schnellste Lösung sicher die ladinische Lösung. Das heißt: Wenn aufgrund eines bestimmten Wahlergebnisses die Italiener in der Landesregierung unterrepräsentiert sind, kann man in Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben einen Landesrat dazutun. Das wäre eine flexible und eine vernünftige Lösung, aber man muss sehen, ob solch eine Lösung den Italienern passt.
Die zweite Lösung ist nicht unproblematisch. Denn wenn man sich darauf verständigt, bei der Zusammensetzung der Landesregierung nicht mehr den Proporz im Landtag, sondern jenen der Volkszählung herzunehmen, dann stellt sich die Frage: Gilt dieser Proporz für die Landtagskommissionen? Man muss also darauf achten, dass da am Ende kein “Pasticcio” herauskommt. Und man muss sich gut überlegen, was man tut, denn schließlich geht es hierbei um fundamentale Normen.
Das SVP-PD-Abkommen ist ein gutes Ergebnis, so der Verfassungsrechtler. Arno Kompatscher und Richard Theiner hätten es nicht besser machen können und haben ein Super-Verhandlungsergebnis erzielt.