Die Diskussion um das “unlesbare Buch” entbrennt neu. Am 31. Dezember 2015 läuft beim berüchtigsten Buch der deutschen Geschichte das Urheberrecht ab.
70 Jahre nach dem Tod von Adolf Hitler kann “Mein Kampf” Presseberichte nach frei nachgedruckt werden. Muss nun eine unkontrollierte Verbreitung des Buchs verhindert werden oder sorgt der ganze Wirbel nicht erst recht für einen Hype um ein Machwerk, dessen Inhalt heute unfreiwillig komisch erscheint?
“Ich will mir nicht vorstellen, dass ich durch eine Buchhandlung gehe und auf dem Angebotstisch liegt eine Neuausgabe von “Mein Kampf”, so bringt der SPD-Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka eines der Bedenken auf den Punkt, die er gegen eine ungehinderte Vervielfältigung des Werks hat.
Die Sorge um die besondere Verantwortung der Deutschen im Umgang mit ihrer Vergangenheit ist nicht von der Hand zu weisen.
Ab dem 31. Dezember 2015 kann nach der aktuellen Gesetzeslage eine Vervielfältigung von “Mein Kampf”, etwa durch einen Nachdruck oder eine Veröffentlichung im Internet nicht mehr verhindert werden. Besonders wenig Verständnis dafür haben auch die Opferverbände.
Ebenso zwischen der Bundesregierung und der israelischen Regierung gibt es ein “gemeinsames Interesse an einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung dieses menschenverachtenden Gedankenguts”, heißt es in der Antwort auf eine SPD-Anfrage von der Bundesregierung. Derzeit werden rechtliche Fragen wie ein Publikationsverbot und dessen Auswirkungen geprüft.
Nun ist der richtige Zeitpunkt, über ein mögliches Verbot des Buchs wegen Volksverhetzung zu sprechen, sagt Lischka. “Wir haben noch zwei Jahre Zeit und sollten diese Zeit nutzen, um auf einer breiten Basis vernünftig darüber zu sprechen.” So muss unter anderem geklärt werden, ob Ausnahmen für kommentierte wissenschaftliche Ausgaben gemacht werden dürften und was mit aktuell existierenden Exemplaren geschieht und ob ein Verbot der sinnvollste Weg wäre.
“Wir brauchen eine Diskussion, ob man den freien Verkauf will oder nicht.”