“Der Angeklagte Wulff ist freigesprochen”, sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow bei der Urteilsverkündung am Donnerstag nach Angaben des Nachrichtendienstes Reuter.
“Der Vorwurf der Vorteilsnahme habe nicht belegt werden können, urteilte das Gericht in Hannover am Donnerstag”, so ein aktueller Bericht auf FOCUS Online.
Nach weiteren Presseangaben steht Christian Wulff für die Hausdurchsuchung eine Entschädigung zu.
“Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die Vorwürfe gegen Wulff aber nicht eindeutig widerlegt. Sie könnte nun versuchen, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.”, schreibt die Süddeutsche Zeitung online.