“RÜCKZAHLUNG DER RENTENVORSCHÜSSE”

Die SVP-Leitung hat nun entschieden, so Tageszeitung Online. Alle aktiven Mandatare und Ex-Abgeordneten, die noch nicht in Pension sind, müssen die Vorschüsse zurückzahlen.
Die Leitung der Südtiroler Volkspartei hat heute Nachmittag beschlossen, dass die ausbezahlten Rentenvorschüsse vollständig an die Region zurückbezahlt werden sollen. „Mit dieser Entscheidung wollen wir unabhängig vom Ergebnis des Rechtsgutachtens einen klaren Schritt setzen und den Weg für eine transparente Lösung ebnen“, so SVP-Obmann Richard Theiner. Diese Entscheidung wurde von der Arbeitsgruppe, bestehend aus Richard Theiner, den beiden Stellvertretern Martha Stocker und Thomas Widmann, Florian Mussner, Arnold Schuler, Hans Berger und Karl Zeller, ausgearbeitet. Die Kommission hat jetzt den Auftrag, Vorschläge und Empfehlungen auszuarbeiten, sollten laut dem von der Region in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten keine rückwirkenden Maßnahmen möglich sein. Die Parteileitung hat nun einen eindeutigen Beschluss gefasst. Demnach sollen alle ehemaligen SVP-Politiker/-innen, die noch nicht in Pension sind, sowie noch aktive SVP-Abgeordnete, die aufgrund ihres Mandats in der vergangenen Amtsperiode Rentenvorschüsse erhalten haben, in Erwartung einer gesetzlichen Neuregelung die Auszahlungen innerhalb von 30 Tagen rückgängig machen. Die SVP-Mandatar/innen werden auch aufgefordert, eine Verzichtserklärung für ihre Anteile am sog. Family Fonds zu unterzeichnen. Der SVP-Ausschuss wird sich am Montag, 24. März mit dem Thema der Politikerrenten auseinandersetzen. Unmittelbar nach Vorlage des von der Region in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens werden die SVP-Ortsobleute im Rahmen einer Konferenz über die Vorschläge eventuelle ergänzende Maßnahmen beschließen.