Schutzhütten, Förderansuchen für alle möglich

Bozen – Der Alpenverein Südtirol (AVS) und dessen Vorsitzender Georg Simeoni, meinen, dass bei den Schutzhütten in Südtirol mit zweierlei Maß gemessen und gefördert wird. Die Fachgruppe „Schutzhütten Südtirol“ des Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) stimmt dieser Aussage zu. Allerdings ist die Sachlage umgekehrt als kommuniziert. Die privaten Schutzhütten erhalten je nach Einstufung der Schutzhütte für förderfähige Investitionen bis zu 40 – 60 Prozent mit einem Höchstmaß der Investitionssumme, hingegen die Schutzhütten des AVS erhalten bis zu 70 – 80 Prozent an Förderung ohne Deckelung der Investitionssumme. Zudem ist laut Förderkriterien für die AVS-Hütten zusätzlich eine Jahrespauschalhilfe für Instandhaltungsspesen geringen Ausmaßes vorgesehen.
Die zur Verfügung gestellten Fördermittel des Landes müssen bei den privaten Schutzhütten für insgesamt 50 Hütten ausreichen und hingegen bei den AVS-Hütten lediglich für elf.
Eigentümer von privaten Schutzhütten wie auch der AVS als Eigentümer von Schutzhütten, haben die Möglichkeit gemäß den genannten unterschiedlichen Förderkriterien für geplante Investitionen die entsprechenden Anträge zu stellen. „Eigentümer von privaten Schutzhütten müssen aber für die Realisierung von Investitionen ein wirtschaftliches Risiko auf sich nehmen und versuchen mit geliehenem Geld und viel Herzblut die Betriebe für das 21. Jahrhundert fit zu machen,“ so der Vorsitzende der Fachgruppe „Schutzhütten Südtirol“ des Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV), Stefan Perathoner.

Im Bild: Das Hochganghaus im Naturpark Texelgruppe