Kindesentführung härter bestrafen

„Der tragische Fall von Kindesentführung, der im Pustertal mit einem Unfall geendet hat, ist leider einer von vielen. Laut Daten des italienischen Justizministeriums gibt es derzeit 1000 Fälle von Kindesentführungen durch ein Familienmitglied in Italien.”
So, die Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, Julia Unterberger.
„Zur Rückführung dieser Minderjährigen ist in Italien, mit Gesetz vom 15. Jänner 1994, das Haager Kindesentführungsübereinkommen vom 25. Oktober 1980 ratifiziert worden. 
Diesem sind über 100 Staaten beigetreten. Leider ist eine Rückführung aus den anderen Ländern fast unmöglich, aber auch aus Ländern, die die Konvention ratifiziert haben ist eine solche schwierig.
Vor allem ist auch der strafrechtliche Schutz in Italien ungenügend. Entsprechende Anzeigen werden oft verspätet behandelt oder gar archiviert. Daher unterstütze ich, mit Verbesserungsvorschlägen, den Gesetzentwurf der Lega, der die Strafen für eine Kindesentführung auf zwischen 3 und 8 Jahren Gefängnis erhöht und gerade in der Justizkommission des Senats behandelt wird. Ein Kind gegen den Willen eines/einer Sorgeberechtigten ins Ausland zu verbringen ist kein Kavaliersdelikt.“

Im Bild: Julia Unterberger