Großableitungen, Kriterien für variablen Gebührenanteil festgelegt
Die Landesregierung hat sich heute mit der Gebühr zur Nutzung öffentlicher Gewässer zur Stromerzeugung befasst. Inhaber von Konzessionen für große Wasserableitungen (über drei Megawatt Nennleistung) sind verpflichtet, dem Land Südtirol jährlich eine Gebühr für die Nutzung der öffentlichen Gewässer zur…