Die Landesregierung will mit dem Begleitgesetz zum Haushalt 2025 eine grundlegende Bestimmung im Umweltschutz aushebeln und damit vor allem die Landschaftsplanung schwächen. Grund für diese hastige Änderung im Sammelgesetz dürften die negativen Gutachten der Dienststellenkonferenz zu einigen Olympiabauten gewesen sein, so Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa und Zeno Oberkofler.
Landeshauptmann Arno Kompatscher bringt am kommenden Montag das Begleitgesetz zum Haushaltsentwurf 2025 in den Gesetzgebungsausschuss des Landtags und damit auch Artikel 14: Die bisherigen Bestimmungen zur Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte sollen abgeändert werden. „Mussten bisher alle Gutachten der Dienststellenkonferenz positiv sein, sollen zukünftig nur mehr die Mehrheit der Umweltgesetze eingehalten werden“, so die drei grünen Landtagsabgeordneten. „Anstoß für diese hastige und überzogene Änderung dürften wohl die Straßenbauten für die Olympischen Spiele im Pustertal sein. Das Amt für Landschaftsplanung hatte kürzlich erst den Bau der Bahnüberführung in Innichen negativ bewertet und damit die zahlreichen Menschen in ihrer Kritik und Ablehnung bestärkt“, so Rohrer, Foppa und Oberkofler.
Heute gilt: Projekte, die mehrere Bereiche betreffen (z. B. Gewässer, Boden oder Natur- und Landschaft) werden in der Dienstellenkonferenz behandelt, also in einer Sitzung der Landesbeamten, die jeweils ihren Fachbereich vertreten. Damit müssen Gemeinden oder private Antragsteller nicht bei jedem einzelnen Amt ein Gutachten einholen, sondern es gibt zur Vereinfachung eine Sammelgenehmigung. Jeder Fachbereich bewertet das Projekt allerdings für sich. Kommt ein Amt zum Schluss, dass das Projekt für seinen Bereich negative Auswirkungen hat und mit dem Gesetz nicht vereinbar ist, wird es nicht genehmigt. Mit anderen Worten und mit einem Beispiel: Ein Vorhaben ohne Folgen für Gewässer, Fische und Natur, das aber die Landschaft verschandelt, kann nicht genehmigt werden.
Die Landesregierung will jetzt, dass die Dienststellenkonferenz bei einem oder mehreren negativen Gutachten das Projekt dennoch gutheißen kann, wenn es ein nicht näher definiertes öffentliches Interesse gibt. „Die Landesregierung muss sich dann nicht mehr in der Öffentlichkeit mit unliebsamen negativen Gutachten herumschlagen, so wie jüngst bei den Olympischen Straßenprojekten“, so Madeleine Rohrer.
Brigitte Foppa kündigt an: „Im Gesetzgebungsausschuss am Montag beantragen wir daher die Streichung dieses Artikels“.