“Wieder einmal schaltet sich die Ratsversammlung (Consulta) ein, um die Versäumnisse der Politik aufzuholen. Es ist absurd, dass das Parlament nach all den Jahren nicht in der Lage war, seiner Pflicht nachzukommen und ein Gesetz zum Ende des Lebens zu verabschieden.”
So die Präsidentin der Autonomiegruppe, Senatorin Julia Unterberger, in einer Mitteilung.
“Bereits mit dem Urteil von 2019 hat der Gerichtshof festgestellt, dass diejenigen, die Beihilfe zum Freitod von Menschen leisten, die unermessliches Leid ertragen, weil sie sich nicht mehr selbst versorgen können und nur dank der Unterstützung von Maschinen am Leben gehalten werden, nicht bestraft werden können.
Mit dem neuen Urteil, das die Entscheidung von 2019 präzisiert, werden die Fälle der Straffreiheit nun weiter ausgedehnt. Bei den Ansprüchen der Patienten wird nicht nur die Tatsache berücksichtigt, dass sie zu ihrem Überleben an Maschinen angeschlossen sind.
Denn damit nicht genug. Der Gerichtshof hat auch klargestellt, dass zwischen der Situation des Patienten, der bereits lebenserhaltend behandelt wird, und der Situation des Patienten, der noch nicht lebenserhaltend behandelt wird, diese Behandlung aber jetzt benötigt, nicht unterschieden werden darf.
Das Grundproblem bleibt jedoch bestehen: Ohne ein staatliches Gesetz, das die Modalitäten für die Regelung des Ablebens vorgibt, befinden sich unheilbar Kranke in einer Zwickmühle und müssen zwischen den Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Inanspruchnahme der Gerichtsbarkeit kämpfen, um ihr Sterberecht ausüben zu können.
Für das Parlament ist dies eigentlich ein weiterer Anstoß. Im Senat liegen verschiedene Gesetzesentwürfe vor, deren Bearbeitung aber nicht vorankommt, weil der Druck aus konservativen und reaktionären Kreisen gegen ein Gesetz, das nur eine Zivilisationsangelegenheit wäre, gewaltig ist.
Es ist an der Zeit zu handeln. Auf dem Prüfstand steht nicht nur ein Recht, sondern auch die Glaubwürdigkeit des Parlaments und aller Institutionen”.