Bozen – Letzthin hat das Phänomen des Wildcampens in einigen Talschaften Südtirols ein Ausmaß erreicht, welches nicht mehr tragbar ist. Auch die Beschwerden der lokalen Bevölkerung nehmen zu. Deshalb ersucht der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV), die zuständigen Behörden und Ordnungskräfte, die Kontrollen intensivieren. „In Südtirol haben wir rund 50 bestens ausgestattete Campingplätze in allen Gebieten, wo Camper einen Stellplatz und auch die dazugehörenden Dienstleistungen finden. Wenn diese belegt sind, dann ist die Kapazität ausgelastet. Das heißt dann nicht, dass jene, die mit Campingwägen unterwegs sind, ihr Gefährt wahllos in der freien Natur abstellen können“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger. Verstärkte Kontrollen sind deshalb unbedingt notwendig.
Von Seiten der zuständigen Behörde gilt es, rigide auf die Einhaltung der Parkregelung der Gemeinde zu achten. Das Parken und Halten von Fahrzeugen, zu denen auch Wohnmobile bzw. Camper gehören, solange diese allein auf ihren Rädern stehen, keine Abflüsse ableiten und nicht mehr Fläche besetzen, als das Fahrzeug selbst benötigt, ist in Zonen, auf den ein Park- bzw. Halteverbot gilt, zu ahnden.
Vom Parken von Wohnmobilen als Fahrzeug unterscheidet die italienische Straßenverkehrsordnung das Campen. Werden unter den Rädern Keile angebracht, damit der Camper bzw. das Fahrzeug geradesteht, Stützen zur Stabilisierung des Campers ausgefahren, ein Dachzelt geöffnet, Antennen oder eine Markise ausgefahren, Fenster, Türen oder Einstiegstreppen geöffnet und gar Tische bzw. Stühle aufgestellt, dann handelt es sich nicht mehr um Parken oder Halten eines Fahrzeuges, sondern um Campen. „Hierzu ist in den meisten Bauordnungen der Gemeinden vorgesehen, dass das Campen nur auf den im Gemeindeplan eigens ausgewiesenen Campingplätzen und auf den Wohnmobilstellplätzen zulässig ist. Bei Verletzung dieser Bestimmung ist durch die zuständige Behörde die unverzügliche Entfernung der Wohnwagen oder Camper anzuordnen“, erklärt HGV-Direktor Raffael Mooswalder
Der HGV verweist zudem darauf, dass weder die Tourismusorganisationen noch die Beherbergungsbetriebe das Wildcampen bewerben. Dennoch nimmt das Phänomen überhand. Daher gilt es, dieses Problem anzugehen und nach wirksamen Lösungen zu suchen. Hier ist auch die Politik in der Pflicht. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn immer nur die gastgewerblichen Betriebe noch mehr Kontrollen und Auflagen erhalten, nur weil sie erfasst sind, und andere tun und lassen können, was sie wollen, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.