Die Renten sind auch in Zukunft ohne weitere einschneidende Maßnahmen sicher und benötigen keiner weiteren Erhöhung des Renteneintrittsalters

„Da zur Zeit auf gesamtstaatlicher Ebene wieder über die Notwendigkeit einer neuerlichen Anpassung der Rentenbestimmungen diskutiert wird und immer wieder die Nichtfinanzierbarkeit einzelner Rentenmaßnahmen in die Diskussion geworfen wird, ist es notwendig zu verstehen wovon eigentlich die Rede ist“, zeigt der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler auf.

Laut der Beobachtungsstelle der Pensionen des NISF/INPS waren in Italien am 1. Jänner 2021 insgesamt 17.799.649 Renten in Zahlung. Allerdings beziehen sich diese 17.799.649 Renten nicht ausschließlich auf die herkömmlichen Renten, welche durch eingezahlte Versicherungsbeiträge errechnet werden, denn die Anzahl dieser eigentlichen Renten betrug nur 13.816.971 Stück was wiederum 77,6% der insgesamt ausbezahlten Renten bedeutet.

„Die restlichen 3.982.678 Stück, also 22,4%, sind Fürsorgeleistungen wie etwa Zivilinvalidenrenten, Begleitgeld und Sozialrenten sowie Sozialgelder und welche mit Steuergeldern zu finanzieren sind und nicht mit den Rentenbeiträgen“, fasst Renzler zusammen.

Im Jahr 2020 betrugen in Italien die Ausgaben für Rentenleistungen 190 Milliarden Euro und für die zitierten Fürsorgeleistungen 22,9 Milliarden Euro. In Südtirol werden die Fürsorgeleistungen bis zum 67. Lebensjahr der Antragsteller vom Land Südtirol bezahlt und sind somit in dieser Statistik nur begrenzt (also nur für die über 67jährigen) beinhaltet. 48,9% der Rente geht zu Lasten der in der Privatwirtschaft beschäftigten Lohnabhängigen wobei der Rentenfonds der Lohnabhängigen 46,3% aller ausbezahlten Renten beanspruchen für einen gesamten Rentenbetrag von 59,1% der ausbezahlten Rentenleistungen.

Die Selbständigen beanspruchen 28% der Renten für einen gesamten Rentenbetrag von 24,2% der ausbezahlten Rentenleistungen während hingegen italienweit die Anzahl der Fürsorgeleistungen 22,4% der Leistungen beträgt, wobei diese in Summe 10,8% der finanziellen Ausgaben ausmachen.

Laut den verschiedenen Hochrechnungen der Generalbuchhaltung des Staates betrugen die Rentenausgaben im Jahr 2020 insgesamt 17,1% des Bruttoinlandproduktes und werden sich im Jahr 2022 auf 16,1% des Bruttoinlandproduktes reduzieren. Mittel- und Langfristig rechnet man mit einer Ausgabe im Jahr 2027 mit 15,7% des BIP, im Jahr 2044 mit 16,6%, im Jahr 2050 mit 15,8% und im Jahr 2070 mit 13,3% des Bruttoinlandproduktes.

„Man könnte noch die einzelnen Jahre genauer bestimmen, aber das würde zu weit führen. Wichtig dabei allerdings ist, dass der prozentuelle Anteil für die Ausgaben für die Renten vom Bruttoinlandprodukt vor allem von der Entwicklung des Bruttoinlandproduktes abhängt und nicht so sehr von den einzelnen Rentenleistungen. Das bedeutet folglich, je stärker das Wirtschaftswachstum in den nächsten Jahren ist, desto geringer wird der prozentuelle Anteil der Rentenausgaben des Bruttoinlandproduktes sein, und zwar unabhängig davon wie lange die Bezugsdauer der einzelnen Renten ist und nach welchem Berechnungssystem sie berechnet werden. Somit ist sicherlich verständlich, warum das Wirtschaftswachstum noch verstärkt gefördert werden muss, um dadurch vor allem auch vernünftige Rentenbeträge und Fürsorgeleistungen und deren finanzielle Abdeckung zu garantieren“, unterstreicht der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler.

Im Bild: Helmuth Renzler