Zahlreiche Verbraucher:innen haben für die anstehenden Herbstferien eine Reise gebucht. Verunsichert und schockiert aufgrund der Nachrichten über Krieg und Terror in Israel, möchten nun viele die Reise wieder stornieren und zwar möglichst kostenlos. Ist dies aber überhaupt möglich. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert über die rechtliche Lage.
Kostenloser Rücktritt von einer Pauschalreise bei konkreter Gefahr
Eine Pauschalreise kann man zwar jederzeit stornieren, allerdings werden hierbei Stornogebühren fällig, die in der Regel höher werden, je näher das Abreisedatum rückt. Das Pauschalreiserecht sieht aber auch die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung vor, allerdings nur im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, die am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe auftreten und die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Passagiere zum Zielort erheblich beeinträchtigen. Eine Pauschalreise nach Israel ist somit zur Zeit kostenlos kündbar, anders sieht es jedoch derzeit bei einem Badeurlaub in den ägyptischen Destinationen am Roten Meer oder einer Kulturreise in Jordanien aus.
Ist mein Reiseland sicher?
Ein starkes, aber nicht zwingend erforderliches, Indiz für die Präsenz von außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen ist eine bestehende Reisewarnung. Erste offizielle Anlaufstelle für die italienischen Bürger:innen ist die Internetseite des italienischen Außenministeriums (Farnesina): www.viaggiaresicuri.it. Gibt man den Namen des Landes ein, in das man reisen möchte, so kann man feststellen, ob es Sicherheitshinweise zu diesem Land gibt und welche möglichen Sicherheitsmaßnahmen empfohlen werden. Beachten Sie, dass die Hinweise eine zeitlich begrenzte Gültigkeit haben können: Wenn also die Abreise nicht unmittelbar bevorsteht, sondern erst in einigen Wochen oder Monaten erfolgen soll, können Reisende nicht ohne weiteres zum jetzigen Zeitpunkt kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unser Rat ist daher, die Hinweise des Außenministeriums laufend zu verfolgen und mögliche Entwicklungen im Auge zu behalten. Es kann sich auch lohnen, mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu treten, um zu versuchen, eine Lösung wie eine Umbuchung auf ein anderes Ziel, eine zeitliche Verschiebung oder einen Gutschein zu beantragen. Auch die Übertragung der Reise auf eine andere Person ist möglich, sofern man es mindestens 7 Tage vor dem Beginn dem Veranstalter mitteilt und die Person alle Voraussetzungen für die Reise hat. Hierbei darf der Reiseveranstalter entstandene Mehrkosten berechnen. Möglicherweise zeigt sich der Veranstalter kulant.
Was geschieht mit meinem Flugticket, wenn ich storniere?
Bei reinen Flugbuchungen findet das Pauschalreiserecht keine Anwendung. Wird der Flug durchgeführt und man reist nicht mit, hat man in der Regel nur Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren, es sei denn, es wurde ein flexibler Tarif gebucht. Streicht hingegen die Fluglinie den Flug, besteht ein Anspruch auf Erstattung. Eine zusätzliche Entschädigung gibt es aber nicht, wenn die Annullierung aufgrund der außergewöhnlichen Umstände erfolgt ist.
Und was ist mit dem Hotelzimmer?
Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die vereinbarten Stornobedingungen und das Recht des Reiselandes. Falls es einen Sicherheitshinweis für die Zone gibt, in die Sie sich begeben möchten, kann es sich aber auch in diesem Fall auszahlen mit dem Hotel in Verbindung zu treten und nachzufragen, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist.
Gut zu wissen
Das italienische Außenministerium hat auch eine App, auf welcher man seinen Aufenthalt mitteilen kann und welche die Informationen der Webseite viaggiaresicuri schon eingebettet hat (Download App).