Weil ein Mann Kinderpornos besessen haben soll, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Was gilt als Kinderpornografie? Und warum durften die Ermittler einfach seine Wohnung durchsuchen?
Darstellungen sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern, so steht es in Paragraf 184b des Strafgesetzbuchs. Dabei geht es nicht etwa nur um Bilder oder Videos von sexuellem Missbrauch. Auch das aufreizende Zurschaustellen der Geschlechtsteile von Kindern, sogenanntes Posing, gilt seit einigen Jahren als Kinderpornografie.
Ob die Darstellungen reale Fälle zeigen, ist für den Gesetzgeber zweitrangig: Auch einschlägige Mangas oder Erzählungen fallen in diese Kategorie; wer sie verbreitet, wird in Deutschland bestraft.
Verboten sind der Erwerb, der Besitz und die Weitergabe in jeder Form. Sämtliche Varianten sind strafbar. Das gilt auch für die Suche nach Kinderpornos im Netz, egal aus welcher Motivation. Selbst wer der Polizei helfen will und deshalb nach entsprechendem Material googelt, begeht eine Straftat.
Man wird mit mindestens drei Monaten und höchstens fünf Jahren Haft bestraft. Für den bloßen Besitz liegt die Obergrenze bei zwei Jahren Freiheitsstrafe. Handelt der Täter beim Austausch allerdings gewerbsmäßig oder als Teil einer Bande, sind zehn Jahre Gefängnis möglich.
In Deutschland gibt es keine zentrale Ermittlungsstelle für Online-Verbrechen. Deshalb sind die örtlichen Landespolizeibehörden zuständig. Wer also zufällig Kinderpornos im Netz entdeckt, meldet die URL am besten beim jeweiligen Landeskriminalamt (LKA), bei der örtlichen Polizeiwache oder im Netz auf der Webseite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Ganz wichtig: Auf keinen Fall sollte man auf eigene Faust weiter recherchieren, die Suche nach Kinderpornos im Netz ist strafbar!
Warum dauert es zum Teil Jahre, bis die Behörden Verdachtsfällen überhaupt nachgehen? Einerseits liegt es am Personalmangel, andererseits an den aufwendigen Ermittlungen. Gerade der internationale Austausch ist zum Teil enorm zeitraubend, berichtet ein Staatsanwalt. Liegen Angaben über deutsche Verdächtige vor, etwa Kreditkartendaten, gehe die Arbeit erst richtig los. So sollen Vorermittlungen sicherstellen, dass nicht am Ende die Wohnung eines Unschuldigen durchsucht wird. Denn möglich wäre ja zum Beispiel, dass der Verdächtige Opfer eines Kartenbetrugs wurde und nie selbst Kinderpornos gekauft hat.
“Das alles dauert natürlich relativ lange”, sagt der Staatsanwalt. “Wir wissen aber aus Erfahrung: Wer sich einmal so etwas beschafft, der macht das längerfristig. Das sind Pädophile, und die bleiben Pädophile.”